Spekulationssteuer und Aktien

Spekulationssteuer

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Aktien und Spekulationssteuer (bis zum 31.12.2008)

Aktien und Abgeltungssteuer (ab dem 1.1.2009) Abgeltungssteuer und Aktien

 

Aktien und Spekulationssteuer (bis zum 31.12.2008)

Durch das Steuerentlastungsgesetz vom 24.03.1999 wurde die Spekulationsfrist für Aktien von ehemals sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Veräußert der Steuerpflichtige die Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach Anschaffung, so ist der Spekulationsgewinn nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG einkommenssteuerpflichtig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts maßgeblich. Das ist in der Regel der Abschluss des Kaufvertrags. Der Spekulationsgewinn ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten bzw. anderer Werbungskosten und dem Veräußerungserlös (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Freigrenze beträgt 512 Euro, d.h. Gewinne von weniger als 512 EURO sind steuerfrei. Bei Überschreiten dieses Betrages ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Jeder Ehegatte kann diese Freigrenze in Anspruch nehmen. Eine Übertragung eventuell nicht ausgeschöpfter Freigrenzen ist nicht möglich. 

Seit dem Jahr 1999 können Verluste eines Jahres in das vorangegangene und die folgenden Jahre rück- bzw. vorgetragen werden. Die Verlustverrechnung mit Spekulationsgewinnen des Vorjahres bzw. der Folgejahre ist erst ab dem Jahr 1999 möglich. Spekulationsverluste aus der Zeit vor 1999 werden nicht berücksichtigt.

Ab 2001 waren die Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte zu besteuern (Halbeinkünfteverfahren), d. h. Verluste wirken sich ebenfalls nur noch zur Hälfte aus. Verluste vor dem 1.1.2001 konnten aber weiterhin in voller Höhe abgezogen werden.

Aktien und Abgeltungssteuer (ab dem 1.1.2009)

Die Abgeltungssteuer trifft den Anleger mit zum Teil steuerlichen Mehrbelastungen. Hiernach sind alle Zinsen, Dividenden, Investmenterträge, aber auch alle Spekulationsgewinne von nach 2008 angeschafften Wertpapieren mit einem Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer zu versteuern.  Eine Ausnahme betrifft Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden: Hier sind die Erträge generell zu versteuern, soweit diese Papiere nach dem 30.06.2009 veräußert werden, auch dann, wenn die einjährige Spekulationsfrist beachtet wurde.

Spekulationssteuer auf Aktiengewinne ab 2009:

Wege aus der Abgeltungssteuer:

Die Spekulationssteuer auf Aktiengewinne kann Ihre (Nachsteuer-)Rendite erheblich verringern. In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater gibt es Lösungsmöglichkeiten zur Umstrukturierung Ihres Depots aufzuzeigen. Hierbei geht es um zukunftsweisende Vermögensstrategien mit der Möglichkeit des Erhalts einer dauerhaften Steuerfreiheit für alle Erträge, selbst im Erbschaft- oder Schenkungsfall. Näheres dazu erfahren Sie gerne auf Anfrage.

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